Allgem. Geschäftsbedingungen (AGB) der Porzellanwerkstatt Friedemann und Dietrich, Gabelsbergerstr. 5, D-06114 Halle/Saale 1. Geltung Unseren Lieferungen und Leistungen liegen folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.
2. Sondervereinbarungen / Vertragsinhalt Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, Zusagen und Zusicherungen von Eigenschaften, bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Lieferung Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware unser Versandlager so frühzeitig verlassen hat, daß bei üblicher Transportzeit die Lieferung termingerecht beim Empfänger eintrifft. Bei Lieferungsverzug wird uns eine Nachfrist von 6 Wochen eingeräumt. Höhere Gewalt (z.B. öffentliche Unruhen u. ä.), unverschuldete Betriebsstörungen, sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände(fehlerhafte oder verzögerte Selbstbelieferung, Ausfall des Vorlieferanten, Verkehrsstörungen o.ä.)sowie unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder unseren Vorlieferanten eintreten, berechtigen uns im Umfang und für die Dauer der Behinderung die Lieferung ganz oder teilweise einzustellen oder aufzuschieben.
4. Leistungsort / Versand / Gefahrübergang Leistungsort ist unser Versandlager. Die Gefahr geht mit der Annahme zur Verladung durch die Transportperson, bei Selbstabholung mit Bereitstellung zur Verladung auf den Käufer über. Ist die Ware übergabebereit und verzögert sich die Versendung oder die Annahme aus Gründen, welche wir nicht zu vertreten haben, so erfolgt der Gefahrübergang durch die Bereitschaftsmitteilung an den Käufer. Ohne besondere diesbezügliche Anweisung des Käufers, wird für die zu versendende Ware auf Kosten des Käufers eine dem Warenwert entsprechende Transportversicherung abgeschlossen. Der Käufer hat die Ware und ihre Verpackung bei Anlieferung zu untersuchen. Transportschäden unverzüglich mitzuteilen und die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen.
5. Gewährleistung Offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind durch den Käufer binnen 14 Tagen nach Lieferung, stets aber vor Weiterverkauf, Einbau, Verarbeitung, Vermischung oder Verbrauch schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Feststellung spätestens jedoch vor Ablauf eines halben Jahres seit Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Kommt der Käufer den vorbezeichneten Verpflichtungen nicht nach, gilt die Ware als genehmigt. Bei fristgerechter und berechtigter Mängelrüge erfolgt auf unsere Kosten sowie nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Ware ist in Originalverpackung bei unserem Geschäftssitz abzugeben und dort wieder abzuholen. Bei Anlieferung sind alle zur Behebung des Mangels zweckdienlichen Informationen zu erteilen, zudem ist eine Rechnungskopie zu übergeben, da ohne diese Voraussetzungen eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann. Die Gewährleistung gilt nur zu Gunsten des Einkäufers. Gewährleistungsansprüche entfallen bei Reparaturen durch Personal, das nicht von uns autorisiert ist, es sei denn, der Käufer weist nach, daß der Mangel hierauf nicht zurückzuführen ist. Bei unberechtigten Mängelrügen(z.B. Bedienungsfehler usw.) wird eine Testpauschale berechnet. Reparaturen, welche nicht der Gewährleistung unterliegen, rechnen wir nach üblichen Vergütungssätzen ab. Bleiben auch wiederholte Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferungen erfolglos, so kann der Käufer die Vergütung entsprechend der gesetzlichen Regelung herabsetzen oder den .Vertrag rückgängig machen. Weitergehende oder andere Ansprüche des Käufers gegen uns sind ausgeschlossen. dies gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften. Insbesondere können somit keine Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, z.B. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten, gegen uns geltend gemacht werden. Die Spezifikationen und Eigenschaften von Waren beruhen auf Angaben der jeweiligen Hersteller und sind daher ohne Gewähr.
6. Haftung Wir übernehmen eine Haftung nur, soweit eine solche in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. der Käufer stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen. Mit Ausnahme der Schadensersatzansprüche des Kunden (z.B. aus verschulden bei den Vertragsverhandlungen, Verzug, Unmöglichkeit, Gewährleistung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung) sowohl gegen uns als mich gegen unsere gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungs? sowie Verrichtungshilfen ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Zahlungsbedingungen Gegen unsere Forderungen kann nur mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. Zurückbehaltungsrechte unserer Kunden sind ausgeschlossen. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt Zinsen in Höhe von 4,5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Unser gesetzliches Recht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich sonstiger Forderungen aus diesem Rechtsgeschäft, gleich aus welchem Rechtsgrund diese herrühren, vor. Bei Entgegennahme von Schecks oder Wechseln gilt dies bis zu deren Einlösung, bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware auch für unsere Saldoforderung als Sicherung. Aufgrund Zahlungsverzuges können wir die Herausgabe der Vorbehaltsware fordern, über die Wale anderweitig verfügen und nach Zahlung den Kunden innerhalb angemessener Frist neu beliefern. Die Rücknahme von Vorbehaltsware gilt nur dann als Rücktritt, wenn dies dem Käufer ausdrücklich mitgeteilt wurde. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalt darf die Ware nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benutzt und ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht ausgeführt werden. Der Käufer hat unsere Vorbehaltsware gesondert zu lagern oder deutlich zu kennzeichnen. Eine Weiterveräußerung, die Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder der Verbrauch darf nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr bzw. nur so lange erfolgen, wie der Käufer sein Zahlungspflichten eingehalten hat. Die Verpfändung und Sicherheitsübereignung ist nicht gestattet. Wird unsere Vorbehaltsware verarbeitet, verbunden oder vermischt überträgt uns der Käufer zur Sicherung unserer Forderung hiermit wertanteilmäßig (Rechnungswert) sein Miteigentum oder Eigentum an der neu entstandenen Sache (Sicherungseigentum) mit der gleichzeitigen Vereinbarung, daß er diese Sache unentgeltlich für uns verwahrt. Der Käufer tritt alle Forderungen aus der Veräußerung, Verarbeitung, ?Verbindung oder Vermischung unserer Vorbehaltsware oder des an die Stelle der Vorbehaltsware tretenden Sicherungseigentum in Höhe des Restkaufpreisanspruches mit allen Nebenrechten zur Sicherung unserer Forderungen an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns seine Forderungen gegen Dritte aus Weihveräußerung einzeln nachzuweisen und den Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, an uns zu zahlen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist zu einer anderweitigen Abtretung Nicht befugt. Er kann die Forderung solange selbst einziehen; wie er seine Zahlungsverpflichtungen auch Dritten gegenüber erfüllt. Von Pfändungen und anderweitigen Zugriff Dritter, durch welche unsere Sachen oder Rechte betroffen werden, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind berechtigt, für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten in ausreichender Höhe und in einer uns genügenden Form zu fordern. Übersteigt der Wert der uns aufgrund der vorstehenden Absätze eingeräumten Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben oder deren Freigabe veranlassen.
9. Gerichtsstand / Rechtsanwalt Gerichtsstand (auch in Wechsel- und Schecksachen) für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist bei Vollkaufmannseigenschaft des Kunden das Amtsgericht Halle/Saale.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen Kaufgesetzes. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder nur teilweise wirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame Bedingung, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen an nächsten kommt zu ersetzen.
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